Medienmitteilung: Impfdatum auf Begleitdokument vermerken

 

Zusammenarbeit verbessern – Impfdatum auf Begleitdokument vermerken

 

Seit dem 1. Juli 2025 ist die Kälberimpfung im Rahmen von QM-Schweizer Fleisch obligatorisch. Für eine reibungslose Umsetzung und zur besseren Zusammenarbeit zwischen Geburtsbetrieb und Kälbermäster empfiehlt der Schweizer Kälbermästerverband (SKMV), das Impfdatum sowie falls vorhanden den Impfkleber direkt auf dem Begleitdokument zu vermerken.

Obwohl die QM-Richtlinien kein Vermerk des Impfdatums auf dem Begleitdokument fordern, sind die Kälbermäster dankbar, wenn sofort ersichtlich ist welches Tier wann geimpft wurde. Dies erleichtert die Planung der zweiten Impfung. Der SKMV verfolgt damit eine praxisnahe Lösung, die sowohl die Tiergesundheit stärkt als auch die Abläufe zwischen den Betrieben vereinfacht. Deshalb ruft der Verband alle Produzenten dazu auf, diese einfache Massnahme konsequent umzusetzen. Damit sind die Tiere bestmöglich geschützt und die Vorteile der Kälberimpfung kommen voll zum Tragen.

 

Rückfragen:

Marcel Dettling, Präsident SKMV, Tel. 079 353 32 89

Andrea Wiedmer, Geschäftsführerin SKMV, Tel. 056 462 51 11

www.kaelbermaester.ch

 

Adresse

Geschäftsstelle
Schweizer Kälbermäster-Verband (SKMV)
Laurstrasse 10
5201 Brugg

Tel.: +41 56 462 52 04

Kontaktformular

 

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