RAUS-Anforderungen für Rinder <120 Tage anpassen
Der Schweizer Kälbermäster-Verband (SKMV) nimmt Stellung zum Antrag des Schweizer Kälbergesundheitsdienst (KGD). Der KGD beantragt die Streichung der minimalen ungedeckten Fläche von 1.0 m2 für Rinder im Alter von weniger als 120 Tagen in den RAUS-Anforderungen. Der KGD beschäftigt sich intensiv mit der Kälbergesundheit und kann die Situation in der Praxis aufgrund unzähliger Bestandesbesuche gut abschätzen. Im Argumentarium des KGDs kommt dies mit plausiblen Erklärungen zum Ausdruck. Der SKMV unterstütz deshalb den Antrag des KGDs vollumfänglich.
Spezifisch für die Kälbermast ist zu betonen, dass die Kälbermäster oft im Berggebiet angesiedelt sind. Im Berggebiet herrschen rauere Wetterbedingungen als im Talgebiet, weshalb die Teilnahme am RAUS-Programm gar nicht oder mit dem Kompromiss der Tiergesundheit möglich ist. Dies weil kleine, dem Wetter ausgesetzte, Kälber nachweislich eine schlechtere Kälbergesundheit aufweisen. Dazu kommt bei der Kälbermast der Standortwechsel, der eine zusätzliche Stressquelle auslöst. Diese Kombination führt unvermeidbar zu Antibiotikaeinsätzen, was nicht das Ziel sein darf.
Der SKMV sieht die Anpassung der RAUS-Richtlinien für Kälber als Teil der Lösung zur Reduktion des Antibiotikaverbrauchs in der Kälbermast. Weshalb es aus Sicht des SKMV zentral ist, die RAUS-Anforderungen für Rinder im Alter von weniger als 120 Tagen gemäss dem Antrag des KGDs anzupassen. Bereits im November 2022 hat der SKMV bezüglich der Koppelung des Weidebeitrags und der RAUS-Anforderung aller Tiere derselben Kategorie Stellung genommen. Dabei haben wir bereits betont, dass besonders im Berggebiet die RAUS-Bedingungen bei kleinen Kälbern aufgrund der Tiergesundheit nicht erfüllt werden können. Mit der hier erwähnten Änderung der RAUS-Richtlinien könnte zumindest ein Teil der angesprochenen Forderungen unsererseits bezüglich Weidebeitrag gelöst werden.