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SKMV-Newsletter vom 19. Februar 2023

SKMV-Newsletter vom 19. Februar 2023

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Titelbild Newsletter


SKMV Newsletter 19. Februar 2024

Hallo  

Willkommen zum ersten Newsletter des SKMV.

 

Um die Mitglieder des SKMV über die laufenden Tätigkeiten zu informieren, wird ab sofort regelmässig ein Newsletter versendet. Der Newsletter wird ungefähr 5x jährlich oder bei dringendem Bedarf in Ergänzung zum gedruckten Rundschreiben versendet. Anmeldungen können auf der Startseite der Webseite vorgenommen werden. Abmeldungen werden bitte direkt an die Geschäftsstelle gesendet. https://kaelbermaester.ch/de/ 

Vorbereitung der Delegiertenversammlung vom 15. März 2024

Die DV findet dieses Jahr in der Region Luzern statt. Die Revisoren haben die Rechnung 2024 geprüft, Jahresbericht und Budget wurden erstellt. Die Einladung wird in den nächsten Tagen per Post versendet. Die Beilagen zur Einladung werden neu digital zur Verfügung gestellt und können bei Bedarf heruntergeladen oder ausgedruckt werden.

 

Einlagerungen statt Preisdruck

Nach einem guten Start im Januar stauen sich nun die Bankkälber. Der Preis ist stark unter Druck. Anders als die letzten beiden Jahre, ist dieses Jahr eine Einlagerung wieder sinnvoll und nötig, um akzeptable Produzentenpreise zu halten. Der SKMV lässt diese Woche eine Medienmitteilung raus mit der Forderung: Einlagern statt Preisdruck. 

 

Stellungnahme zur Änderung des Heilmittelgesetzes

Eine Stellungnahme zur Änderung des Heilmittelgesetztes wird eingereicht. Diese wird an die Stellungnahme des Schweizer Bauernverband angelehnt. Gefordert wird vor der Einführung neuer Anforderungen an die Abgaben und Anwendung von Tierarzneimitteln die gegenwärtigen Versorgungsengpässe bei den Tierarzneimitteln zu beheben. Die Tierhalter sind auf genug und wirksame Arzneimittel angewiesen, damit die Tiergesundheit im Ernstfall gewährleistet werden kann.

 

Bekämpfung der Biodiversitätsinitiative wird unterstützt

Die Biodiversitätsinitiative kommt am 22. September 2024 zur Abstimmung. Mit der Initiative werden folgende Punkte gefordert:

  • Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler als offizielle und praktisch unantastbare Schutzobjekte deklarieren.
  • Die Nutzung der Flächen und das baukulturelle Erbe auch ausserhalb der offiziellen Schutzobjekte einschränken.
  • Mehr Flächen für die Biodiversität ausscheiden.
  • Mehr finanzielle Mittel für die Biodiversität bereitstellen.

Das heisst konkret die gesamte Landwirtschaft und auch Tourismus, erneuerbare Energien, etc. sind betroffen. Für die Landwirtschaft ist wohl der einschneidendste Punkt, dass bis zu 30% der gesamten Schweizer Landesfläche unter Schutz gestellt würden. Der SKMV unterstütz die Bekämpfung der extremen Biodiversitätsinitiative mit einem Sponsoring zur Finanzierung des Abstimmungskampfes. Weitere Informationen https://biodiversitaetsinitiative-nein.ch